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Angelika Garbaya

Die Lehre von den 3 Produktionsfaktoren
und ihre Widerlegung unter Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes

Ganz in der Tradition von Adam Smith (1723 - 1790), des Begründers der modernen Nationalökonomie, werden immer noch Kapital, Arbeit und Boden von der herrschenden Wirtschaftswissenschaft als die bestimmenden Produktionsfaktoren (von lat. "facere" = machen, tun) angesehen. Auch der Marxismus geht von dieser Vorstellung aus. Die Grundgedanken dieser Lehre sind die folgenden: Es gibt nicht ein Subjekt der Wirtschaft, sondern drei, Produktionsfaktoren genannt, die nebeneinander in gleicher Weise Produktionsleistungen erbringen: Arbeit, Boden und Kapital. Nach dem Verhältnis der Produktionsleistungen wird der Kuchen des Sozialproduktes unter die drei Produktionsfaktoren verteilt: die Arbeit erhält den Lohn, der Boden den Boden-Zins (Grundrente) und das Kapital den Kapitalzins.

Die Produktionstätigkeit des Faktors Boden sieht diese Lehre darin gegeben, dass ohne Boden eine Produktion überhaupt nicht möglich sei. Die Produktionstätigkeit des Kapitals leitet sie davon ab, dass der Produktionserfolg ganz wesentlich von der Art und Beschaffenheit des Kapitals abhänge.

Der Lehre von den drei Produktionsfaktoren ist folgendes entgegenzuhalten: Bei keiner anderen menschlichen Tätigkeit wurde jemals ein derartiger Schluss gezogen. Ohne Flöte kann man nicht flöten. Wer würde daraus schließen, dass nicht nur der Flötenspieler, sondern auch die Flöte flötet? Dass beide gemeinsam Flöte spielen? Mit Sicherheit niemand. Die Flöte ist Musikinstrument und nicht Musizierender, der Boden daher Produktionsmittel und nicht Produzierender!

Was das Kapital betrifft: Aus der Tatsache, dass ein und dieselbe Tätigkeit je nach den Arbeits-umständen und eingesetzten Hilfsmitteln sehr unterschiedliche Ergebnisse schafft, wurde auf keinem Gebiet menschlicher Tätigkeit jemals der Schluss gezogen, dass jene Umstände oder Hilfsmittel eigene Leistungen verrichten. Auf einem angelegten Gehweg kommt man rascher vorwärts als auf einem Feldweg. Was würde man sagen, wenn jemand auf Grund dieser Tatsache erklären wollte, man müsse zwischen der Gehleistung des Menschen und der Gehleistung des Weges unterscheiden? Niemals hat jemand behauptet: "Der Mensch geht - und der Weg geht. Beide gemeinsam legen in der gleichen Zeit eine größere Strecke zurück als der Mensch allein." Oder: "Der Mensch sieht und das Fernrohr sieht. Beide gemeinsam sehen weiter." Jeder wird anerkennen, dass es ausschließlich der Mensch ist, der flötet, geht und sieht. Keiner würde der Flöte eine musikalische Leistung, dem Weg eine Gehleistung und dem Fernrohr eine Sehleistung zusprechen. Nur beim Produzieren soll das gelten, was bei allen anderen Tätigkeiten selbstverständlich nicht gilt: man spricht den Produktionsmitteln Boden und Kapital Produktionsleistungen zu.

Demnach ist schon der erste Grundgedanke der Lehre von den drei Produktionsfaktoren völlig verfehlt. Die schlichte Tatsache ist die, dass das Produzieren eine Tätigkeit ist und dass die Produk-tionsmittel Boden und Kapital keine Tätigkeit verrichten können! Weder der Boden noch das Kapital können für sich allein ein Wirtschaftsgut erzeugen.

Die ungeerntete, wild wachsende Brombeere ist noch kein Wirtschaftsgut. Sie wird es erst durch die menschliche Tätigkeit des Sammelns. Und auch eine vollautomatische Maschine muss angestellt werden.

Angeblich wird das Sozialprodukt nach dem Verhältnis der Produktionsleistungen auf die drei Produktionsfaktoren aufgeteilt. Also nicht nur der arbeitende Mensch, auch der Boden und das Kapital erhalten einen Anteil am Sozialprodukt. Hier entsteht die Frage, was mit den Ertragsanteilen geschieht, die dem Boden und dem Kapital zufallen. Boden und Kapital sind ja keine Lebewesen und haben daher keine Bedürfnisse. Der Zweck allen Wirtschaftens ist aber die Befriedigung von Bedürfnissen. Um diese Ungereimtheit zu erklären, kam man auf die Idee der Doppelverteilung: Es wurde die "funktionelle" Verteilung (Verteilung nach dem Wesen des Ertrages) und die "personelle" Verteilung (Verteilung nach der Person, die den Ertrag erhält) unterschieden.

Es wird also erklärt, dass beim Produktionsfaktor Arbeit sich die personelle mit der funktionellen Verteilung decke. Der Arbeiter erhalte das Produkt seiner Arbeit. (Allerdings trifft nicht einmal das zu! Der Arbeiter erhält nicht "das Produkt seiner Arbeit", sondern den Lohn. Was sollte denn der Tischler einer Möbelfabrik mit den Tischbeinen anfangen, die er fräst?) Bei den Produktionsfaktoren Boden und Kapital weiche hingegen die personelle von der funktionellen Verteilung ab. Dem "Wesen des Ertrages nach" erhalten Boden und Kapital, der "Person nach" die Eigentümer der Produktionsfaktoren das Produkt. Es wurde also das Kunststück vollbracht, mit ein und demselben Stück des Kuchens sowohl den Boden als auch den Grundbesitzer, sowohl das Kapital als auch den Kapitalbesitzer zu bedienen.

Nun ergab sich aber eine weitere Schwierigkeit. Es musste begründet werden, wofür Arbeiter, Grundbesitzer und Kapitalist ihr Einkommen beziehen. So war man bemüht, den Boden- und Kapitalzins sozial-ethisch zu rechtfertigen. Dazu bedurfte es des Nachweises, dass Boden- und Kapitalzins vom Grundrentner und Kapitalisten nicht ohne Gegenleistung bezogen werden. Dies setzte wieder voraus, dass ein Produktionsfaktor vorhanden ist, der diese Gegenleistung erbringt. Für Menschen, die arbeiten, trifft diese Voraussetzung ohne weiteres zu. Sie sind tätig, verrichten Arbeit, erbringen also Produktionsleistung und erhalten dafür den Lohn. Anders sieht es beim Boden- und Kapitalzins aus. Hier ist kein Produktionsfaktor, der die Gegenleistung verrichtet, auszumachen. So machte man aus Boden und Kapital einfach Produktionsfaktoren und erklärte, Bodenbesitzer und Kapitalisten erhielten den Boden- und Kapitalzins als "Vergütung" für ihre "Leistung".

Das ist die erste Vergewaltigung der Wirklichkeit. Grund- und Kapitaleigentümer, die selbst keine Tätigkeit verrichten, erbringen keine Leistung zur Produktion. Richtig ist vielmehr, dass beide nur die Erlaubnis zur zeitweiligen Benutzung ihres Kapitals bzw. Bodens erteilen. Für diese Erlaubnis können sie sich einen Preis - eben den Zins - bezahlen lassen, weil sie als Eigentümer berechtigt sind, jeden anderen von der Benutzung ihres Eigentums auszuschließen. Da die Gleichstellung der Produktionsmittel Boden und Kapital mit den Menschen jedoch Bedenken erregen könnte, war man bestrebt, in umgekehrter Richtung die Menschen zu entpersönlichen, um sie leichter an die Produktionsmittel anzunähern, indem man anstelle der arbeitenden Menschen "die Arbeit" als Produktionsfaktor hinstellte. Das ist die zweite Vergewaltigung der Wirklichkeit, denn "die Arbeit" verrichtet keine Produktionsleistungen, sondern die Arbeit wird vom Arbeiter verrichtet und in eben dieser Verrichtung besteht die Produktionsleistung.

All' das kann daher nicht die einfache Wahrheit verdecken, dass Kapital- und Bodenzins ohne Gegenleistung der Kapital- und Bodenbesitzer bezogen werden und somit "leistungsloses Einkommen" darstellen.

Damit stürzt die ganze Lehre von den drei Produktionsfaktoren in sich zusammen. Aus der Tatsache, dass nur der Mensch arbeitet, leitet die Freiwirtschaft ab, dass der Arbeitsertrag ungekürzt den Arbeitenden zufließen muss. Dies ist für die Freiwirtschaft "wirtschaftliche Gerechtigkeit", das erste ökonomische Grundrecht. Wir nennen dies das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, worunter wir den nicht durch Zins verkürzten Arbeitsertrag verstehen.

Wie sieht es nun aus mit dem vollen Arbeitsertrag? Zunächst ein kleiner Ausflug in die Begriffsklärung: Wir unterscheiden Arbeitserzeugnis, Arbeitserlös und Arbeitsertrag.

Arbeitserzeugnis bezeichnet das, was die Menschen in der Wirtschaft erzeugen.

Arbeitserlös bezeichnet das, was die Menschen beim Verkauf für ihr Arbeitserzeugnis an Geld erlösen (für diejenigen, die gegen Entlohnung arbeiten, sind Arbeitserzeugnis und Arbeitserlös im Endergebnis dasselbe).

Arbeitsertrag bezeichnet die Warenmenge, die die Menschen für ihren Arbeitserlös auf dem Markt einkaufen können.

Im zinsbasierten Kapitalismus wird den Arbeitenden ein erheblicher Teil ihres Arbeitsertrages - etwa ein Drittel bis die Hälfte, je nach Zinshöhe - vorenthalten. Gelänge es, das Recht auf den vollen Arbeitsertrag zu verwirklichen - d.h. alle erhielten ihren vollen, nicht um Zins und Rendite geschmälerten Lohn (einschließlich der Unternehmer!) -dann wären wir so weit wie noch nie darin gekommen, die soziale Frage zu lösen. Das zwanghafte Auseinanderdriften von Arm und Reich, Ausbeutung und Unterdrückung hätten ein Ende.

Die Zahl der Gesetzgeber, Reformer, Parteien und Programme, welche die soziale Frage zu lösen versuchten, ist Legion. Sie sind bisher alle gescheitert. Ihre Bemühungen konnten leider nicht zum Ziele führen, da ihnen die versteckte Ursache des Übels nicht oder nur unvollständig bekannt waren. Mit dem guten Willen allein ist es hier eben nicht getan. Seit etwa 100 Jahren sind die Zusammenhänge nun allerdings klar und offensichtlich. Damit ist die Möglichkeit zur Lösung der sozialen Frage gegeben.

Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag verwirklichen heißt nun nicht, die Ausbeutung der Menschen durch andere Menschen in jedem einzelnen Falle völlig auszuschließen. Dies ist angesichts der Vielfalt der persönlichen Anlagen, Fähigkeiten und Eigenschaften praktisch unmöglich. Das unveräußerliche Recht auf den vollen Arbeitsertrag verwirklichen heißt vielmehr, der Ausbeutung die heutigen Voraussetzungen im Hinblick auf die Gesamtheit aller Arbeitenden zu entziehen. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Gerechtigkeit ist erfüllt, wenn die Arbeit die einzige Einkommensquelle bildet. Nach unserer Auffassung ist der volle Arbeitsertrag in dem Augenblick verwirklicht, in dem bei völliger Freizügigkeit und freiem Wettbewerb das arbeitslose Einkommen aus Kapitalzins auf Null gesunken, der künftige absolute und relative Zuwachs an Bodenzins der Allgemeinheit zugeführt und allen Differenzgewinnen (Spekulation) die Grundlage entzogen ist.

Diese Ausarbeitung basiert auf den Veröffentlichungen von Otto Valentin, insbesondere "Überwindung des Totalitarismus", Hugo Mayer Verlag, 1952, und Otto Conrad, insbesondere "Die Todsünde der Nationalökonomie", Leipzig / Wien, 1934.


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