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Angelika
Garbaya
Die Lehre von den 3 Produktionsfaktoren
und ihre Widerlegung unter Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes
Ganz in der Tradition von Adam Smith (1723 - 1790), des Begründers
der modernen Nationalökonomie, werden immer noch Kapital, Arbeit
und Boden von der herrschenden Wirtschaftswissenschaft als die bestimmenden
Produktionsfaktoren (von lat. "facere" = machen, tun) angesehen.
Auch der Marxismus geht von dieser Vorstellung aus. Die Grundgedanken
dieser Lehre sind die folgenden: Es gibt nicht ein Subjekt der Wirtschaft,
sondern drei, Produktionsfaktoren genannt, die nebeneinander in gleicher
Weise Produktionsleistungen erbringen: Arbeit, Boden und Kapital. Nach
dem Verhältnis der Produktionsleistungen wird der Kuchen des Sozialproduktes
unter die drei Produktionsfaktoren verteilt: die Arbeit erhält den
Lohn, der Boden den Boden-Zins (Grundrente) und das Kapital den Kapitalzins.
Die Produktionstätigkeit des Faktors Boden sieht diese Lehre darin
gegeben, dass ohne Boden eine Produktion überhaupt nicht möglich
sei. Die Produktionstätigkeit des Kapitals leitet sie davon ab, dass
der Produktionserfolg ganz wesentlich von der Art und Beschaffenheit des
Kapitals abhänge.
Der Lehre von den drei Produktionsfaktoren ist folgendes entgegenzuhalten:
Bei keiner anderen menschlichen Tätigkeit wurde jemals ein derartiger
Schluss gezogen. Ohne Flöte kann man nicht flöten. Wer würde
daraus schließen, dass nicht nur der Flötenspieler, sondern
auch die Flöte flötet? Dass beide gemeinsam Flöte spielen?
Mit Sicherheit niemand. Die Flöte ist Musikinstrument und nicht Musizierender,
der Boden daher Produktionsmittel und nicht Produzierender!
Was das Kapital betrifft: Aus der Tatsache, dass ein und dieselbe Tätigkeit
je nach den Arbeits-umständen und eingesetzten Hilfsmitteln sehr
unterschiedliche Ergebnisse schafft, wurde auf keinem Gebiet menschlicher
Tätigkeit jemals der Schluss gezogen, dass jene Umstände oder
Hilfsmittel eigene Leistungen verrichten. Auf einem angelegten Gehweg
kommt man rascher vorwärts als auf einem Feldweg. Was würde
man sagen, wenn jemand auf Grund dieser Tatsache erklären wollte,
man müsse zwischen der Gehleistung des Menschen und der Gehleistung
des Weges unterscheiden? Niemals hat jemand behauptet: "Der Mensch
geht - und der Weg geht. Beide gemeinsam legen in der gleichen Zeit eine
größere Strecke zurück als der Mensch allein." Oder:
"Der Mensch sieht und das Fernrohr sieht. Beide gemeinsam sehen weiter."
Jeder wird anerkennen, dass es ausschließlich der Mensch ist, der
flötet, geht und sieht. Keiner würde der Flöte eine musikalische
Leistung, dem Weg eine Gehleistung und dem Fernrohr eine Sehleistung zusprechen.
Nur beim Produzieren soll das gelten, was bei allen anderen Tätigkeiten
selbstverständlich nicht gilt: man spricht den Produktionsmitteln
Boden und Kapital Produktionsleistungen zu.
Demnach ist schon der erste Grundgedanke der Lehre von den drei Produktionsfaktoren
völlig verfehlt. Die schlichte Tatsache ist die, dass das Produzieren
eine Tätigkeit ist und dass die Produk-tionsmittel Boden und Kapital
keine Tätigkeit verrichten können! Weder der Boden noch das
Kapital können für sich allein ein Wirtschaftsgut erzeugen.
Die ungeerntete, wild wachsende Brombeere ist noch kein Wirtschaftsgut.
Sie wird es erst durch die menschliche Tätigkeit des Sammelns. Und
auch eine vollautomatische Maschine muss angestellt werden.
Angeblich wird das Sozialprodukt nach dem Verhältnis der Produktionsleistungen
auf die drei Produktionsfaktoren aufgeteilt. Also nicht nur der arbeitende
Mensch, auch der Boden und das Kapital erhalten einen Anteil am Sozialprodukt.
Hier entsteht die Frage, was mit den Ertragsanteilen geschieht, die dem
Boden und dem Kapital zufallen. Boden und Kapital sind ja keine Lebewesen
und haben daher keine Bedürfnisse. Der Zweck allen Wirtschaftens
ist aber die Befriedigung von Bedürfnissen. Um diese Ungereimtheit
zu erklären, kam man auf die Idee der Doppelverteilung: Es wurde
die "funktionelle" Verteilung (Verteilung nach dem Wesen des
Ertrages) und die "personelle" Verteilung (Verteilung nach der
Person, die den Ertrag erhält) unterschieden.
Es wird also erklärt, dass beim Produktionsfaktor Arbeit sich die
personelle mit der funktionellen Verteilung decke. Der Arbeiter erhalte
das Produkt seiner Arbeit. (Allerdings trifft nicht einmal das zu! Der
Arbeiter erhält nicht "das Produkt seiner Arbeit", sondern
den Lohn. Was sollte denn der Tischler einer Möbelfabrik mit den
Tischbeinen anfangen, die er fräst?) Bei den Produktionsfaktoren
Boden und Kapital weiche hingegen die personelle von der funktionellen
Verteilung ab. Dem "Wesen des Ertrages nach" erhalten Boden
und Kapital, der "Person nach" die Eigentümer der Produktionsfaktoren
das Produkt. Es wurde also das Kunststück vollbracht, mit ein und
demselben Stück des Kuchens sowohl den Boden als auch den Grundbesitzer,
sowohl das Kapital als auch den Kapitalbesitzer zu bedienen.
Nun ergab sich aber eine weitere Schwierigkeit. Es musste begründet
werden, wofür Arbeiter, Grundbesitzer und Kapitalist ihr Einkommen
beziehen. So war man bemüht, den Boden- und Kapitalzins sozial-ethisch
zu rechtfertigen. Dazu bedurfte es des Nachweises, dass Boden- und Kapitalzins
vom Grundrentner und Kapitalisten nicht ohne Gegenleistung bezogen werden.
Dies setzte wieder voraus, dass ein Produktionsfaktor vorhanden ist, der
diese Gegenleistung erbringt. Für Menschen, die arbeiten, trifft
diese Voraussetzung ohne weiteres zu. Sie sind tätig, verrichten
Arbeit, erbringen also Produktionsleistung und erhalten dafür den
Lohn. Anders sieht es beim Boden- und Kapitalzins aus. Hier ist kein Produktionsfaktor,
der die Gegenleistung verrichtet, auszumachen. So machte man aus Boden
und Kapital einfach Produktionsfaktoren und erklärte, Bodenbesitzer
und Kapitalisten erhielten den Boden- und Kapitalzins als "Vergütung"
für ihre "Leistung".
Das ist die erste Vergewaltigung der Wirklichkeit. Grund- und Kapitaleigentümer,
die selbst keine Tätigkeit verrichten, erbringen keine Leistung zur
Produktion. Richtig ist vielmehr, dass beide nur die Erlaubnis zur zeitweiligen
Benutzung ihres Kapitals bzw. Bodens erteilen. Für diese Erlaubnis
können sie sich einen Preis - eben den Zins - bezahlen lassen, weil
sie als Eigentümer berechtigt sind, jeden anderen von der Benutzung
ihres Eigentums auszuschließen. Da die Gleichstellung der Produktionsmittel
Boden und Kapital mit den Menschen jedoch Bedenken erregen könnte,
war man bestrebt, in umgekehrter Richtung die Menschen zu entpersönlichen,
um sie leichter an die Produktionsmittel anzunähern, indem man anstelle
der arbeitenden Menschen "die Arbeit" als Produktionsfaktor
hinstellte. Das ist die zweite Vergewaltigung der Wirklichkeit, denn "die
Arbeit" verrichtet keine Produktionsleistungen, sondern die Arbeit
wird vom Arbeiter verrichtet und in eben dieser Verrichtung besteht die
Produktionsleistung.
All' das kann daher nicht die einfache Wahrheit verdecken, dass Kapital-
und Bodenzins ohne Gegenleistung der Kapital- und Bodenbesitzer bezogen
werden und somit "leistungsloses Einkommen" darstellen.
Damit stürzt die ganze Lehre von den drei Produktionsfaktoren in
sich zusammen. Aus der Tatsache, dass nur der Mensch arbeitet, leitet
die Freiwirtschaft
ab, dass der Arbeitsertrag ungekürzt den Arbeitenden zufließen
muss. Dies ist für die Freiwirtschaft
"wirtschaftliche Gerechtigkeit", das erste ökonomische
Grundrecht. Wir nennen dies das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, worunter
wir den nicht durch Zins verkürzten Arbeitsertrag verstehen.
Wie sieht es nun aus mit dem vollen Arbeitsertrag? Zunächst ein kleiner
Ausflug in die Begriffsklärung: Wir unterscheiden Arbeitserzeugnis,
Arbeitserlös und Arbeitsertrag.
Arbeitserzeugnis bezeichnet das, was die Menschen in der Wirtschaft
erzeugen.
Arbeitserlös bezeichnet das, was die Menschen beim Verkauf
für ihr Arbeitserzeugnis an Geld erlösen (für diejenigen,
die gegen Entlohnung arbeiten, sind Arbeitserzeugnis und Arbeitserlös
im Endergebnis dasselbe).
Arbeitsertrag bezeichnet die Warenmenge, die die Menschen für
ihren Arbeitserlös auf dem Markt einkaufen können.
Im zinsbasierten Kapitalismus wird den Arbeitenden ein erheblicher Teil
ihres Arbeitsertrages - etwa ein Drittel bis die Hälfte, je nach
Zinshöhe - vorenthalten. Gelänge es, das Recht auf den vollen
Arbeitsertrag zu verwirklichen - d.h. alle erhielten ihren vollen, nicht
um Zins und Rendite geschmälerten Lohn (einschließlich der
Unternehmer!) -dann wären wir so weit wie noch nie darin gekommen,
die soziale Frage zu lösen. Das zwanghafte Auseinanderdriften von
Arm und Reich, Ausbeutung und Unterdrückung hätten ein Ende.
Die Zahl der Gesetzgeber, Reformer, Parteien und Programme, welche die
soziale Frage zu lösen versuchten, ist Legion. Sie sind bisher alle
gescheitert. Ihre Bemühungen konnten leider nicht zum Ziele führen,
da ihnen die versteckte Ursache des Übels nicht oder nur unvollständig
bekannt waren. Mit dem guten Willen allein ist es hier eben nicht getan.
Seit etwa 100 Jahren sind die Zusammenhänge nun allerdings klar und
offensichtlich. Damit ist die Möglichkeit zur Lösung der sozialen
Frage gegeben.
Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag verwirklichen heißt nun nicht,
die Ausbeutung der Menschen durch andere Menschen in jedem einzelnen Falle
völlig auszuschließen. Dies ist angesichts der Vielfalt der
persönlichen Anlagen, Fähigkeiten und Eigenschaften praktisch
unmöglich. Das unveräußerliche Recht auf den vollen Arbeitsertrag
verwirklichen heißt vielmehr, der Ausbeutung die heutigen Voraussetzungen
im Hinblick auf die Gesamtheit aller Arbeitenden zu entziehen. Der Grundsatz
der wirtschaftlichen Gerechtigkeit ist erfüllt, wenn die Arbeit die
einzige Einkommensquelle bildet. Nach unserer Auffassung ist der volle
Arbeitsertrag in dem Augenblick verwirklicht, in dem bei völliger
Freizügigkeit und freiem Wettbewerb das arbeitslose Einkommen aus
Kapitalzins auf Null gesunken, der künftige absolute und relative
Zuwachs an Bodenzins der Allgemeinheit zugeführt und allen Differenzgewinnen
(Spekulation) die Grundlage entzogen ist.
Diese Ausarbeitung basiert auf den Veröffentlichungen von Otto
Valentin, insbesondere "Überwindung
des Totalitarismus", Hugo Mayer Verlag, 1952, und Otto Conrad,
insbesondere "Die Todsünde der Nationalökonomie",
Leipzig / Wien, 1934.
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